ERBRECHT
Vermögenskompetenz für Unternehmen und Privatpersonen
Spätestens wenn im Familiengefüge Spannungen drohen oder bereits entstanden sind, rücken Fragen der Vermögensnachfolge und der Nachfolgeplanung in den Vordergrund. Mit Blick auf einen bevorstehenden oder eingetretenen Erbfall kommt der Nachfolgegestaltung erhebliche vermögensrechtliche Bedeutung zu. Die damit verbundenen Fragestellungen sind vielschichtig – entsprechend breit muss auch die juristische Fachkompetenz aufgestellt sein.
Häufig geht es darum, Konflikten frühzeitig durch kluge Gestaltung vorzubeugen. Ist ein Streit jedoch bereits entbrannt, braucht es Strategie und die Fähigkeit, Ansprüche konsequent durchzusetzen – vor dem Erbfall ebenso wie nach dem Erbfall. Ein besonderes Instrument ist dabei für uns Collaborative Law (CLP): Sie ermöglicht es, zwischen den Beteiligten zu vermitteln und selbst in verhärteten Konstellationen tragfähige außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten.
Ob Gesellschafterstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüche, die Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen, steueroptimierte Nachlassplanung oder maßgeschneiderte Nachfolgemodelle für unterschiedlichste Familienkonstellationen: Das Kanzlei SO.LEGAL bündelt langjährige Erfahrung aus Erbrecht und Familienrecht für Unternehmer und Private Clients mit kompetenten Bezug zur Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Genau das verstehen wir unter Vermögenskompetenz.
Als Fachanwalt für Erbrecht begleitet Ihnen SO.LEGAL in Berlin, im Umland oder digital – sprechen Sie uns gerne an.